Sachverständiger
Hundewesen Hundehalterverordnung §8 und § 11
Land Brandenburg
VDH / dhv Leistungsrichter
Prüfer & Ausbilder VDH Hundeführerschein
Sie haben einen Listenhund ? Dann sind sie bei mir richtig
Seit Oktober 2020 bin ich vom Land Brandenburg als Sachverständiger für Listenhunde und auffällig gewordene Hunde zuständig
Terminabsprachen immer ab 17.00 Uhr per Telefon oder sie schreiben eine kurze mail
- Sachkunde
- Wesensbeurteilungen
- Negativgutachten für Listenhunde

Hunde mit widerlegbarer Gefährlichkeit
Die Haltung von Hunden der zweiten Kategorie ist in Brandenburg erlaubt. Zucht mit den betreffenden Rassen ist jedoch ebenfalls untersagt. Bei Hunden der zweiten Kategorie ist die Gefährlichkeit außerdem widerlegbar. Dafür ist ein Wesenstest nötig. Kategorie Zwei umfasst folgende Rassen:
- Alano, Bullmastiff und Cane Corso
- Dobermann, Dogo Argentino und Bordeauxdogge
- Fila Brasileiro, Mastiff und Mastin Espanol
- Mastino Napoletano und Perro de Presa Canario
- Ca de Bou und Rottweiler